Sie stellen die Parkflächen und wir übernehmen alle weiteren Leistungen
Wir begehen Ihren Standort, bewerten die Machbarkeit und erarbeiten das optimale Standortkonzept.
Gemeinsam mit unseren Fachpartnern übernehmen wir die Installation und Anmeldung der Ladepunkte bei den Verteilnetzbetreibern.
Wir übernehmen die Einbindung der Ladepunkte in alle gängigen Roaming-Netzwerke, die Vermarktung der Ladepunkte sowie die Abrechnung aller Ladetransaktionen mit den EV-Fahrer*innen.
Sollte es einmal zu Problemen kommen, übernehmen wir den gesamten Support. Von Kundenhotline bis Vor-Ort-Service durch unsere Fachpartner.
Gemeinsam bieten wir Ihren Mitgliedern nachhaltigen Mehrwert, auf Ihrem Parkplatz.
An unserer neuen Ladesäule können Sie mit Kredit- oder Debitkarten direkt zahlen. Mit 50 kW beziehungsweise 2 x 25 kW können Ihre Vereinsmitglieder ideal Ihr Fahrzeug laden, während sie bei Ihnen vor Ort auf dem Tennisplatz trainieren.
Mit der Wirelane Light & Charge Tap Serie, ermöglichen Sie Ihren Gästen und Besuchern heute schon das kontaktlose Bezahlen per Giro- und Kreditkarte sowie mit Google Pay und Apple Pay. Diese Bezahloption wird nach der Ladesäulenverordnung ab Juli 2023 verpflichtend.
Wirelane übernimmt von der Standorterschließung, über die Installation bis hin zum Betrieb und der Wartung der Ladeinfrastruktur den kompletten Kosten- und Planungsaufwand an Ihrem Standort.
Als Betreiber der Ladeinfrastruktur an Ihrem Standort, garantiert Wirelane die maximale Verfügbarkeit der Ladepunkte für Sie, Ihre Gäste, Kunden und Besucher.
Flächennutzungsvertrag
Sie räumen Wirelane innerhalb der Vertragslaufzeit das Recht ein, auf Ihrem Grundstück Ladeinfrastruktur zu errichten, zu betreiben und die Ladetransaktionen mit den EV-Fahrer*innen abzurechnen.
Öffentliche Zugänglichkeit
Für eine wirtschaftliche Vermarktung der Ladeinfrastruktur muss diese öffentlich zugänglich sein. Die Ladesäulenverordnung (LSV) definiert einen Ladepunkt dann als öffentlich, wenn dieser einem unbestimmten Personenkreis zugänglich ist.
Exklusivität
Sie verpflichten sich, Wirelane für alle während der Laufzeit des Vertrags hinzutrendenden Standorte mit der Errichtung und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur zu beauftragen.